Bartling: „Bedarfszuweisungen brauchen klare Regeln“

SPD warnt vor Zuweisungspraxis nach Gutsherrenart

Die SPD-Fraktion warnt davor, Bedarfszuweisungen an Kommunen mit besonderen finanziellen Belastungen in Zukunft ohne nachprüfbaren rechtlichen Rahmen zu vergeben. „Ich halte eine allgemeine Verwaltungsvorschrift über die grundlegenden Kriterien für die Gewährung von Bedarfszuweisungen für unverzichtbar“, so der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Heiner Bartling. „Die Zuweisungspraxis muss auch in Zukunft auf objektiven und überprüfbaren Kriterien beruhen. Andernfalls würde sich der Innenminister schnell dem Verdacht aussetzen, bei der Verteilung der Gelder stünden nicht allein sachliche Gründe im Vordergrund.“ Bartling betonte, dass die Verteilung der Bedarfszuweisungen in der Vergangenheit nicht Gegenstand parteipolitischer Streitereien gewesen sei. „Das soll auch so bleiben.“