Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat heute der Klage der SPD-Landtagsfraktion gegen die im Dezember 2003 von CDU und FDP verabschiedete Neufassung des Mediengesetzes stattgegeben.
Die Regelungen, die auf eine wirtschaftliche Schwächung der SPD abzielten, wurden für nichtig erklärt.
„Das ist ein großer Erfolg für die SPD und eine schwere Schlappe für CDU und FDP“, so Wolfgang Jüttner, Vorsitzender der SPD-Fraktion. „Das höchste niedersächsische Gericht hat unsere Argumentation eindrucksvoll bestätigt.