Bartling: Präventive Telefonüberwachung der CDU/FDP-Landesregierung ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die von Anfang an heftig umstrittene Möglichkeit zur präventiven Telefonüberwachung im Polizeigesetz der Regierung Wulff für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Gegen den Widerstand der SPD sollte es damit möglich werden, Bürgerinnen und Bürger ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat „präventiv“ zu bespitzeln. „Damit ist der CDU-Innenminister mit seinem zentralen Prestigeprojekt kläglich gescheitert“, sagte Bartling, der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.