StartGrundgesetzänderung sichert Betreuung aus einer Hand und Bestand der Optionskommunen

Grundgesetzänderung sichert Betreuung aus einer Hand und Bestand der Optionskommunen

Garrelt Duin

Garrelt Duin

08. Februar 2010 0 Kommentare

Niedersachsens SPD-Chef Garrelt Duin begrüßt den Kursschwenk von Bundesarbeitministerin von der Leyen auf SPD-Linie in Sachen Jobcenter-Reform. „Die Änderung des Grundgesetzes ist der einzige Weg, um die Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand rechtssicher zu gestalten. Dass die Bundesarbeitsministerin sich doch noch für diesen Weg der Vernunft entschieden hat und von ihrem ursprünglichen Plan, die Jobcenter zu zerschlagen, nun Abstand nimmt, ist dem Drängen der SPD zu verdanken."

Duin erklärte weiter, dass der hohe Qualitätsstandart bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch Städte, Gemeinden und Landkreise auch in den Optionskommunen nur durch eine Anpassung des Grundgesetztes langfristig garantiert werden könne. "Das Modell der Optionskommunen hat sich bewährt, diese Form muss rechtlich abgesichert werden, im Sinne der Empfänger von Arbeitslosengeld II und den Mitarbeitern in den Optionskommunen. Eine Grundgesetzänderung sichert Betreuung aus einer Hand und den Bestand der Optionskommunen“.

Daher werde die SPD auch eine moderate Ausweitung dieses Modells auf Regionen, in denen eine Betreuung von Leitungsempfängern nur durch kommunale Träger praktikabel erscheine, im Rahmen einer Grundgesetzänderung mittragen, so der Landesvorsitzende.

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