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Fragen und Antworten

Entscheiden für Niedersachsen
Wo müssen sich die Mitglieder zu den Regionalkonferenzen anmelden?

Gar nicht, alle Mitglieder und interessierte Gäste können ohne Anmeldung an den Regionalkonferenzen teilnehmen. Medienvertreter werden gebeten, sich über http://spdlink.de/presseanmeldung anzumelden, damit ggf. benötigte technische Voraussetzungen für die Pressearbeitsplätze usw. abgesprochen werden können.

Auf dem Anmeldebogen sind nur drei Felder zum Eintragen des Wahlvorstands vorgesehen, es sollen jedoch mehr Personen genannt werden. Was ist zu tun?

Diese können formlos auf einem Extrablatt oder der Rückseite des Meldebogens eingetragen werden.

Wer trägt die Kosten der Urwahl?

Diese werden solidarisch von Landesverband sowie den Bezirken, Unterbezirken und Ortsvereinen getragen.

Ist es möglich, dass der Landesverband das Wahlmaterial direkt an die Ortsvereine (Wahlvorstände) verschickt (ohne den Umweg über die Unterbezirke)?

Nein, da die rechtzeitige Auslieferung des Wahlmaterials gesichert sein muss, wird dieses nicht im direkten Versand an die Wahlvorstände erfolgen können.

Kann ein Wahllokal in Privaträumen eingerichtet werden?

Ja, so lange eine geheime Wahl gewährleistet wird, ist dieses möglich.

Gibt es ein Mindestalter für die Teilnahme an der Wahl?

Nein, jedes SPD Mitglied darf an der Wahl teilnehmen (Gastmitglieder nicht).

Was ist zu tun, wenn die Wahlvorstände am Tag der Entscheidung Diskrepanzen in den Wahllisten bemerken oder andere Fragen auftreten, die den Wahlgang verzögern könnten?

In diesen Fällen ist bitte die Hotline 0511.1674-123 anzurufen. Am 27. November 2011 werden in der Landesgeschäftsstelle den ganzen Tag über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichbar sein, die Zugriff auf Wahllisten und die Mitgliederdatenbank haben und die im direkten Kontakt zum Landeswahlausschuss stehen.

Sind die Fahrer, die die Wahlurnen zu den Zählstellen bringen, versichert?

Ja, so lange der Zweck der Fahrt die Überbringung der Wahlurne ist, besteht ein Versicherungsschutz durch die SPD.

Sind „mobile Wahllokale“ oder „mobile Wahlvorstände“ möglich?

Nein, es wurde beschlossen, dass die Stimmabgabe in einem bestimmten Zeitrahmen an einem festen Ort zu ermöglichen ist.

Wenn ein Mitglied zwischen dem 21. Oktober und 27. November 2011 aus der Partei austritt, erscheint es dennoch als wahlberechtigt auf der Wahlliste (weil diese bereits ab dem 20. Oktober 2011 erstellt werden). Dürfen diese ehemaligen Mitglieder abstimmen?

Ausgetretene Mitglieder dürfen nicht mit abstimmen. Diese Namen sollten (von den Unterbezirken) handschriftlich gestrichen und dies direkt auf der Liste mit einem Vermerk versehen werden. Dann muss nicht jeder OV einzeln angeschrieben werden.

Müssen aus jedem Unterbezirk zwei oder drei Genossinnen/Genossen an der Auszählung in der Zählstelle teilnehmen?

Es sollen nach Möglichkeit aus jedem UB mindestens zwei Genossinnen/Genossen bei der Auszählung dabei sein. Damit soll die Beteiligung aller Unterbezirke gewährleistet werden. Sollte sich niemand finden lassen, sollte frühzeitig eine Rücksprache mit Bezirk und Landesverband erfolgen.


 

 
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