Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen

Lars Klingebeil
 

Lars Klingebeil

 

Anlässlich der ersten Beratung des Antrages der SPD-Bundestagsfraktion „Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen“ erklärt der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil:

Der Bundesrat hat auf Initiative von Berlin und Hamburg die Bundesregierung aufgefordert, das Potenzial von öffentlichen WLAN-Netzen stärker nutzbar zu machen und das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu beschränken. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt diese Initiative des Bundesrates und fordert die Bundesregierung auf, diese schnellstmöglich aufzugreifen und umzusetzen.

Öffentlich zugängliche WLAN-Netze sind ein wichtiger Bestandteil für die Offenheit der digitalen Gesellschaft. Offene Netze sind der Garant für Teilhabe und Kreativität im und über das Internet.

Es ist nicht länger hinnehmbar, dass das Potenzial von WLAN-Netzen für den Netzzugang im öffentlichen Raum aufgrund der bestehenden Haftungsrisiken brachliegt. Drahtlose lokale Netzwerke sind ein wichtiger Bestandteil der digitalen Infrastruktur und diese können – insbesondere in Städten und Ballungsräumen, aber auch in öffentlichen Räumen – einen Zugang zum Internet bieten. Auch die Justizministerkonferenz hat auf ihrer Frühjahrskonferenz die Bundesregierung aufgefordert, sich dieser Problematik anzunehmen und die sogenannte Störerhaftung für Inhaber von offenen WLAN-Access-Points einer Überprüfung zu unterziehen. Gleichzeitig soll mit einer entsprechenden Neuregelung ein Beitrag gegen den Abmahnmissbrauch geleistet werden.

Die Bundesregierung muss endlich – wie in vielen anderen Bereichen der Netzpolitik auch – ihre Hausaufgaben machen. Die bestehenden Potenziale müssen endlich genutzt werden. Mit großem Getöse werden immer wieder Gesetzgebungsvorhaben angekündigt, denen dann keine konkreten Initiativen folgen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, konkrete Vorschläge zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) vorzulegen, die die Haftungsbeschränkung für WLAN-Betreiber begrenzen und Rechtssicherheit für den Betrieb von öffentlichen WLAN-Netzen schaffen.

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