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MdL Marco Brunotte: Landesregierung muss sich zu sozialem Wohnungsbau bekennen
Marco Brunotte
Zu den Medienberichten über anhaltend steigende Wohnkosten und dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum erklärt der wohnungs- und städtebaupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Marco Brunotte:
„Die Niedersächsische Landesregierung ist verantwortlich für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Seit Jahren kritisieren wir die Tatenlosigkeit von Schwarz-Gelb, wenn es um die Wohnraumförderung geht. Niedersachsen investiert keine eigenen Mittel, sondern verteilt nur die knapp 40 Millionen, die der Bund zur Verfügung stellt und die nach 2013 Schritt für Schritt reduziert werden sollen.
Wenn Sozialministerin Aygül Özkan diesen Mangel jetzt anerkennt, ist das in erster Linie zu begrüßen. Schon die Enquete-Kommission des Landtags zum Demografischen Wandel hat im Jahr 2007 festgestellt, dass kleinere Haushaltsgrößen und die zunehmende Zahl älterer Wohnungsnutzer zu einer steigenden Nachfrage an Wohnraum führen werden. In den zurückliegenden fünf Jahren hat die Landesregierung nichts getan, um die Probleme auf dem Wohnungsmarkt in den Griff zu bekommen. Frau Özkans Politik bleibt eine Politik der leeren Worte.
Für die SPD steht fest, Wohnen darf nicht zum Luxus werden. Dass Geringverdiener bis zur Hälfte ihres Einkommens für Miete und Nebenkosten ausgeben müssen, ist für uns nicht hinnehmbar. Seit Jahren prognostizieren alle Experten einen wachsenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum, vor allem in den Großstädten und Ballungsräumen. Wir brauchen eine Neuausrichtung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen, um Wohnungsnot zu verhindern. Die Landesregierung muss klar machen wie es mit der Förderung des sozialen Wohnungsbaus nach 2013 weitergehen soll.“
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1 Kommentar zu MdL Marco Brunotte: Landesregierung muss sich zu sozialem Wohnungsbau bekennen
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Prof. Dr. Eckart Güldenberg
am um 10:40 Uhr
Soziale Wohnungs- und Städtebaupolitik für Niedersachsen
Die Wohnungsmarktentwicklung gibt auch in Niedersachsen wieder Anlass zur Sorge. In den größeren Städten spannt sich die Wohnungsmarktlage für die unteren und mittleren Einkommensschichten wieder an während sich in einigen Teilen des ländlichen Raumes eine Leerstandsentwicklung abzeichnet. Als Spiegelbild der sich vertiefenden Kluft zwischen Arm und Reich werden derzeit vom freien Markt vor allem die Wohnbedürfnisse der Oberschicht befriedigt. In den Städten wurde die soziale Wohnraumförderung vom Land Niedersachsen weitgehend vernachlässigt und für die von einer Leerstandsentwicklung betroffenen ländlichen Teilräume wurden bisher keine Instrumente zur Marktpflege bereitgestellt. Es fehlt in Stadt und Land an sozial orientierten Strategien eines problemgerechten, differenzierten Marktausgleiches.
Das Land Niedersachsen hat unter CDU/FDP die Chancen einer an die Länder delegierten sozialen Wohnraumförderung mit seiner Novellierung des Wohnraumförderungsgesetzes nicht ausgeschöpft. Nach dem unverantwortlichen Ausverkauf des bei der früheren WKA aus den Rückläufen der Wohnraumförderung über die Nachkriegsjahre aufgelaufenen Wohnungsbauvermögens beschränkt sich diese Landesregierung auf den (immerhin) revolvierenden Einsatz der nur bis 2014 zweckgebundenen und 2019 endgültig auslaufenden Bundesmittel ohne diese zu kompensieren, geschweige denn bedarfsgerecht aufzustocken.
So mahnt nun schon der Bund, nachdem er sich im Rahmen der Föderalismusreform aus der Verantwortung für die Wohnraum- und Städtebauförderung weitgehend zurück gezogen hat, die Länder, sie sollten mehr Sozialwohnungen bauen. In der Tat hat das Land Niedersachsen bisher lediglich die 39,9 Mio. € Bundesmittel jährlich für die soziale Wohnraumförderung über die NIB (Niedersächsische Investitionsbank) bereitgestellt. Damit wurden in Niedersachsen 2010 nur noch 38% Neubaumaßnahmen, davon ein Großteil Eigentumsmaßnahmen über das Land verstreut gefördert. Eine ganz andere Politik macht bei vergleichbarer Ausgangslage Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein überkompensiert in seinem laufenden 4-Jahresprogramm mit einem Fördervolumen von 90 Mio. € pro Jahr die Bundesmittel um das 7-fache und setzt klare Prioritäten zugunsten neuer sozialer Mietwohnungen in den kreisfreien Städten. Dafür hält Schleswig-Holstein auch an seiner über die Nachkriegszeit aufgebauten Zweckrücklage „Wohnraumförderung“ in Milliardenhöhe fest.
Eine SPD-geführte Landesregierung wird die soziale Wohnraumförderung aufstocken. In enger Verzahnung werden die Städtebau-, Wohnraum- und KfW-Förderung des Landes bei Neubau- und Bestandsmaßnahmen darauf konzentriert, in den städtischen Quartieren einen Mindestbestand von Sozialwohnungen zu tragbaren Mieten zu gewährleisten. Auch Maßnahmen zur energieeffizienten Erneuerung der Wohnungsbestände sollen genutzt werden, um zur bedarfsgerechten Versorgung der Haushalte, die auf bezahlbare Wohnungen und stabile Wohnquartiere angewiesen sind, beizutragen. Die Förderung von Eigentumsmaßnahmen wird auf einkommensschwächere junge Familien in den städtischen Bedarfsräumen konzentriert. Mieter und Mieterinnen werden bei der Ausübung ihres Vorkaufsrechtes im Falle der Umwandlung ihrer Miet- in eine Eigentumswohnung mit dem Ziel, unerwünschte Gentrifizierung zu vermeiden, finanziell unterstützt.
Für die ländlichen Teilräume mit Leerstandproblemen werden die Fördermöglichkeiten der Dorfentwicklung an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und Schwerpunkte der Förderung auf die Umnutzung das Ortsbild prägender Gebäude und auf den Rückbau länger leer stehender, verfallender Gebäude in den Dorfkernen gesetzt.
Eine SPD-geführte Landesregierung wird bei der Wohnraum- und Städtebauförderung sowie der Förderung der Energieeffizienz und der Dorfentwicklung sächliche und räumliche Schwerpunkte der Investitionen setzen, um
- dem demographischen Wandel gerecht zu werden,
- den Klimaschutz durch mehr Energieeffizienz zu fördern,
- die soziale Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu gewährleisten und
- die soziale Stabilität der Wohnquartiere zu sichern.
(Eckart Güldenberg, Stand 18.07.2012)