StartAktuellNachrichtenSPD-Fraktion schlägt sechsjährige Wahlperiode in Kommunen vor

SPD-Fraktion schlägt sechsjährige Wahlperiode in Kommunen vor

Modder, Johanne

Johanne Modder

14. April 2010 0 Kommentare

Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag stößt die Diskussion über eine Angleichung der Wahlperioden für Hauptverwaltungsbeamte und die Räte auf sechs Jahre an. „Oberbürgermeister und Gemeinderat sollten wieder an einem Tag für den gleichen Zeitraum gewählt werden. Das Auseinanderfallen der Termine ist mit nichts zu rechtfertigen und führt zu unklaren politischen Verhältnissen. Außerdem werden derzeit bei der Durchführung der Wahlen erhebliche und überflüssige Mehrkosten verursacht.

Sechs Jahre sind nach unserer Einschätzung ein guter Kompromiss zwischen den bisherigen Wahlperioden“, sagte Johanne Modder, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Wesentliche Vorteile der derzeitigen Regelung für die Bürgerinnen und Bürger könne sie nicht erkennen. Eine einheitliche Wahl ermögliche es, dass – vorbehaltlich einer Stichwahl – an einem Tag die politische Ausrichtung der Kommune für die nächsten sechs Jahre definiert werden könne.

Wichtige Vorhaben könnten zielgerichtet ohne unnötige Blockaden umgesetzt werden. „Die in letzter Minute von Seiten der Landesregierung noch eingebrachten Änderungen, etwa die Abschaffung der Stichwahl und die Änderung der Altersgrenze für Hauptverwaltungsbeamte, werden von der SPD-Fraktion abgelehnt. Der Entwurf zeigt ansonsten wenig innovative Vorschläge und hat mit der versprochenen Stärkung des Ehrenamts nichts zu tun“, führte Modder weiter aus.

Ohne Stichwahl verfüge der Sieger oder die Siegerin der Wahl womöglich nur über sehr schmale Basis an Stimmen, die ihn oder sie trügen. Seine Durchsetzungskraft wäre schwach, wenn ihn nur eine geringe Zahl der Bürgerinnen und Bürger gewählt habe, so Modder weiter. „Die herausgehobene Stellung eines Landrats oder Bürgermeisters bedarf einer starken demokratischen Legitimation.“

Die Beibehaltung der Altersgrenze schaffe Klarheit für die Betroffenen selbst sowie für die Bürgerinnen und Bürger und orientiere sich an den allgemeinen Regelungen des Beamtenrechts. Es sei nicht schlüssig, dass durch die Aufhebung der Altersgrenze für Landräte und Bürgermeister die Zahl derjenigen wachse, die ein solches Amt erstrebenswert fänden und kandidierten, wie dies die Landesregierung behaupte, schloss Modder.


KommunalpolitikNiedersachsen

 

Kommentar schreiben

(Trackback)

Name

E-Mail

KommentarNetiquette

Spamschutz Senden


 

 
Inhaltsübersicht Kontakt Barrierefreiheit Impressum Datenschutz Newsletter