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Caren Marks fordert eine breite Diskussion über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre

Marks Caren
06. Mai 2009 6 Kommentare

„Wir brauchen eine breite Diskussion über die politische Beteiligung von Jugendlichen und damit auch eine Diskussion über eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen“, fordert Caren Marks, die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

Dafür gäbe es vier wesentliche und gute Gründe:

  1. Jugendliche müssen mit den Entscheidungen, die wir heute treffen, später leben.
  2. Wir brauchen den Sachverstand von Jugendlichen. Jüngere Menschen sind bei vielen Themen genauso gut informiert wie ältere Menschen. Hier müssen wir sie fragen. Es geht um ein Miteinander von Erwachsenen und Jugendlichen und darum, sie ernst zu nehmen. Nur so ist eine faire kinder- und jugendgerechte Gesellschaft möglich.
  3. Es ist wichtig, dass Jugendliche Demokratie positiv und aktiv erleben. Sie müssen sehen und erleben, dass es etwas bringt, wenn sie ihre Interessen formulieren. So kann das Vertrauen in Demokratie und in die Politik gefördert und gestärkt werden.
  4. Jugendliche können politisches Gestalten besser nachvollziehen und akzeptieren, wenn sie auch mitentscheiden können. Politische Entscheidungen bleiben für sie greifbar. "Transparenz durch Beteiligung" lautet hier das Mott

Caren Marks betont: „Auf kommunaler Ebene gibt es gute Erfahrungen mit dem aktiven Wahlrecht ab 16 Jahren. Jugendliche sind in der Lage, sich eine umfassende politische Meinung zu bilden und sich in Politik und Gesellschaft zu engagieren.“ Warum sollten sie also nicht auch bei den Bundestagswahlen ab 16 wählen dürfen? Denn nicht nur die Entscheidungen vor Ort beträfen die Jugendlichen. Im Landtag werde z.B. über den Ausbau und die zukünftige Gestaltung der Schulen entschieden. Im Bundestag gehe es um Ausbildungsplätze, BAföG, Freiwilligendienste oder den Zivildienst. Diese Themen hätten auf das Leben der Jugendlichen direkten Einfluss. Wer mitentscheide, müsse auch wissen, wie der Laden funktioniert! Und das gelte im Übrigen nicht nur für Jugendliche, sondern auch für viele Erwachsene. Voraussetzung dafür sei eine gute politische Bildung. Die SPD fordere daher gleichzeitig auch die Verbesserung des Politikunterrichts. „Wenn wir Jugendliche an der Politik beteiligen, kann damit auch der Politikverdrossenheit begegnet werden. Jugendliche direkt - auch durch Wahlen - an politischen Entscheidungen zu beteiligen, schafft ein neues Bewusstsein für Politik! Daher will die SPD die Diskussion über mehr Jugendbeteiligung weiter fortführen“, so die Jugendpolitikerin Caren Marks.


Bürgergesellschaft

 

6 Kommentare zu Caren Marks fordert eine breite Diskussion über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre


Patrick O. Ehrmann

1

am 25. Mai 2009 um 22:39 Uhr

Werte Genossin Marks,

ich wurde durch Freunde darauf aufmerksam gemacht, dass du in diesen Forum die Forderung zum Wahlalter 16 eingestellt hast und auch Fragen zum Thema entgegennimmst. Rechte und Pflichten von Jugendlichen sind auch mir ein hohes Anliegen, da ich zusammen mit meiner Frau zwei Töchter großziehe und uns an deren Wohlbefinden auch in Zukunft gelegen ist. Nur da gibt es in letzter so einige Dinge in der SPD, die bei mir ein großes Unverständnis hervorrufen.

Da du Obfrau der SPD im Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bist, betrifft dich das Thema genauso, wie es mir Sorgen bereitet. Möglicherweise ist dir die jetzt formulierte Sichtweise fern, doch ich muss dich bitten, es dir in Ruhe durch den Kopf gehen zu lassen und nicht übereilte Schlüße zu ziehen. Es wäre fatal, dieses nur mit einen "wird schon nicht passieren" zu übergehen.

Was ist der eigentliche Unterschied zwischen dem Slogan "Kauft nicht bei Juden !" und dem Slogan "Surft nicht bei Kinderpornografen !" ?

Ich sehe da durchaus gewaltige, nur ich sehe da auch eine Systematik, die ich in der BRD nie mehr für möglich gehalten hätte, vor allen nicht mitgetragen durch Sozialdemokraten.

Vorwürfe werden in einen guten Rechtstaat durch ein definiertes Verfahren ermittelt und zur Klage gebracht. In Konsequenz urteilt ein Richter über Straffähigkeit und legt Maßnahmen zur Strafe fest. Das kann im Eilantrag auch mal das Schließen einer "Webseite" sein. Länder übergreifend ist das Verfahren an die dort zuständigen Behörden zu übergeben.

Das aber einer Ermittlungsbehörde das Recht übertragen werden soll, eine Webseite ohne Richterspruch zu "brandmarken", das ist eine Qualität, die ich, wie gesagt, nicht für möglich gehalten habe. Auch wenn es sich hierbei um das schrechlichste Verbrechen handelt, welches uns so bewußt ist. Auch ein "brandmarken" durch Richterspruch halte ich für noch nicht angemessen.

Zumal es wir Sozialdemokraten im November geschafft haben, der Kinderpornografie auch die "Halbkinderpornografie" (die Jugendpornografie) zur Seite zu stellen. Im obigen Licht betrachtet reimt sich da etwas zusammen, welches wirklich die Intention hinterfragen läßt, ob dass künstliche Einführen einer Jugendpornografie tatsächlich nur Jugendliche schützen soll.

Warum hat Frau von der Leyen ihr Anliegen erst nach November 2008 eingebracht, dass Problem des BKA existiert wohl doch schon erheblich länger.

Bei meinen Vorrednern ist deinerseits das Argument gefallen, man müsse sich internationalen Standards annähern. Ich bin allerdings der Meinung, das internationale Standards, die die bestehenden Freiheitsrechte des deutschen Volkes einschränken, intensivst zu hinterfragen sind. Den in erster Linie bist du als Abgeordnete des Bundestags Repräsentantin des deutschen Volkes gegenüber der internationalen Gemeinschaft und nicht Repräsentantin der internationalen Gemeinschaft gegenüber dem deutschen Volk.

Daher würde ich dich genau in diesen Punkt bitten, dich ausschließlich auf die Vorteile für das deutsche Volk zu besinnen und die Nachteile der Einschränkung von Freiheitsrechten entsprechend aufwägen.

Erster Eindruck des 184c war im Übrigen so ein Copy&Paste des 184b und anschliessender Anpassung damit es nicht ganz so harte Auswirkungen hat. Finde ich ein bisschen dürftig.

Wieder zum Wahlalter 16. Ich meine in einen Radiobericht Mitte April diesen Jahres entnohmen zu haben, dass Andreas Voßkuhle die Idee mit dem Wahlalter 16 wieder in die Diskussion gebracht hat.

Habt ihr euch da abgestimmt, oder ist das wieder einfach so übernommen ?

Nach der rechtlichen Einschränkung der Jungendlichen durch die Zusammenhänge des Jugendpornografie-Paragrafen, nun die Ausweitung der Staatsbürgerlichen Pflichten mit dem Wahlalter ab 16.

Ich weiß ich überspitze es mit Übertragung vom Wahlrecht in eine Staatsbürgerliche Pflicht. Nur stellt sich mir die Frage wie das zusammenpassen soll (dies kann ich im übrigen den Worten meiner Vorredner in analoger Weise entnehmen) ?

Zum einen Jugendlichen zwischen 16 - 18 die Entscheidungsfähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmtheit (in Bezug auf dessen bildliche Weitergestaltung) abzusprechen, um ein paar Takte später diesselben Jungendlichen für reif genug zu halten, schwerwiegende politische Entscheidungsprozesse nachvollziehen zu können und darauf basierend eine ordentliche politische Wahl ihres Willens treffen zu können, halte ich für ambivalent.

Gerade in Bezug auf oben genanntes "Gesetz zur Sperrung von Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen", das offensichtlich kaum ein Bürger in Tragweite durchschaut. Meine Spitzfindigkeiten mögen überzogen sein. Nur ein nächster Politiker hat mit Änderung von 2-3 Worten daraus ein Instrument geschaffen, vor dem mir jetzt schon grausen kann. Nur ob wir Sozialdemokraten dann noch mitregieren, wage ich zu bezweifeln.

Ich halte Jugendliche im Alter ab 16 durchaus für fähig mit sowohl als auch zurecht zu kommen, nur ist das nicht Ausdruck der von dir formulierten Meinungen.

Ist es möglich, stichhaltig darzulegen, warum in einen Entscheidungsbezug Reife zuzurechnen ist, die es im anderen Entscheidungsbezug scheinbar nicht geben kann ? Aber bitte nicht mit internationalen Standards.

In solidarischem Gruße
Patrick O. Ehrmann (Karlsruhe)


Immo Moshagen

2

am 19. Mai 2009 um 16:38 Uhr

Liebe Caren,

ich kann Dir bei beiden Themen nicht ganz folgen. Ich fürchte zumindest bei der doch immerhin von Dir erhobenen Forderung nach Ausweitung der geplanten Internetsperren weichst Du berechtigten Fragen aus. Im einzelnen:

"Dabei versteht der Rahmenbeschluss in Einklang mit internationalem Recht (siehe UN-Kinderrechtskonvention) unter einem Kind Personen unter 18 Jahren. Internationale Rahmensetzungen können wir nicht einfach ignorieren."

Es ist nicht sicher, ob der Rahmenbeschluß nicht die Kompetenzen der EU in diesem Bereich überschreitet. Wichtiger ist die Tatsache , dass das deutsche Recht traditionell und aus guten Gründen zwischen Jugendlichen und Kindern unterscheidet. Ich denke, Du trittst nicht für eine Aufgabe dieser sachgemäßen Unterscheidung ein. Daher ist ein Verweis auf die im Sinne des deutschen Rechts ungenaue Definition der UN kein Argument.

"Sicher sind wir uns darüber einig, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu den schrecklichsten Verbrechen gehört."

Nein, das sind wir uns nicht. Es besteht ein grundlegender Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen: Kinder sind nicht reif für sexuelle Handlungen, daher ist jede sexuelle Handlung mit ihnen illegal, da sie unfähig zur Einwilligung sind. Jugendliche dagegen können einwilligen und daher können sie wirksam sowohl in sexuelle Handlungen mit anderen Jugendlichen als auch mit Erwachsenen einwilligen. Kinderpornographie stellt illegale Handlungen dar, Jugendpornographie ist illegale Darstellung legaler Handlungen.

Beides sind daher rechtlich wie moralisch völlig unterschiedliche Sachverhalte. Jugendpornographie ist eher mit illegaler Werbung für legale Produkte wie Zigaretten zu vergleichen.

"Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen."

Hat sie das? Die Strafverfolgung hat zugenommen,w as sich in den Statistiken widerspiegelt. Aber das mit der realen Verbreitung nicht viel zu tun und zeigt lediglich eine Erhöhung der Zahl der bekannten Straftaten und ein Schrumpfen des Dunkelfeldes an.

" Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen."

Auch dies eine unbewiesene Behauptung.

"Der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich."

Kinderpornographie ist in allen westlichen Staaten und in den meisten anderen Staaten dieser Welt strafbar. Natürlich hat die deustche Justiz keinen Zugriff auf andere Staaten, dafür haben sie ihre eigenen Strafverfolgungsorgane. Die deutsche Sicherheitsbehörden sollten ihre gewonnenen Erkenntnisse ganz einfach über Interpol und Europol weiterleiten.

" Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren."

Ob dieses Hineinregieren in die Souveränität anderer Staaten und diese moderne Postgrenzzensur deutscher Bürger wirklich notwendig ist, ist eben die Frage.

Bezüglich des Wahlalters 16 möchte ich nur darauf hinweisen, dass die Erfahrungen in Niedersachsen doch sehr mau waren. Die Wahlbeteiligung der 16 bis 18-Jährigen ist bestürzend gering.

"Teilhabemöglichkeiten und die Schutzbedürftigkeit Jugendlicher sollten aber nicht gegeneinander aufgerechnet werden."

Warum nicht, wenn doch die Schutzbedürftigkeit und die Beschränkung der Rechte die gleiche Ursache, nämlich die mangelnde Reife der Jugendlichen (nicht Kinder!) hat?

Jedenfalls solltest Du nicht erst solche Forderungen erheben und dann einer Debatte ausweichen.

Mit soz. Grüßen,

Immo Moshagen


Caren Marks

3

am 15. Mai 2009 um 14:16 Uhr

Sehr geehrte Frau Kaiser,
als jugendpolitische Sprecherin habe ich für das weiteren Verfahren zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen angeregt zu prüfen, inwieweit eine Ergänzung um jugendpornografische Inhalte erfolgen sollte. Der Anwendungsbereich des Gesetzentwurfes erstreckt sich auf die Bekämpfung von kinderpornografischen Inhalten nach § 184b StGB, nicht aber auf die von jugendpornografischen Inhalten nach § 184c StGB.
Hintergrund dieser Prüfung ist folgender: Mit der Änderung im Sexualstrafrecht bzw. mit der Einfügung des § 184c StGB hat die Bundesregierung internationale Vorgaben umgesetzt. Der Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie sieht vor, Herstellung, Vertrieb, Verbreitung, Weitergabe, Anbieten oder sonstiges Zugänglichmachen sowie Erwerb und Besitz von Kinderpornografie strafbar zu stellen. Dabei versteht der Rahmenbeschluss in Einklang mit internationalem Recht (siehe UN-Kinderrechtskonvention) unter einem Kind Personen unter 18 Jahren. Internationale Rahmensetzungen können wir nicht einfach ignorieren. Selbstverständlich muss aber eine solche Klarstellung im vorliegenden Gesetzentwurf auch rechtlich und praktisch umsetzbar sein, Detailfragen sind hier noch zu klären. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich zu diesem Punkt noch keine abschließende Auskunft geben kann.
Sicher sind wir uns darüber einig, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu den schrecklichsten Verbrechen gehört. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen. Der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung ist nur mit einer Gesamtstrategie möglich, Zugangssperren sind ein Baustein von vielen. Weitere Details zu der Strategie der SPD-Bundestagsfraktion können Sie anliegendem 10-Punkte-Plan zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung entnehmen.

Die Forderung nach der Absenkung des Wahlalters trägt dem Gedanken einer (altersgemäßen) Beteiligung von Jugendlichen Rechnung. Schutz- und Beteiligungsrechte sind übrigens in der UN-Kinderrechtskonvention verankert. Teilhabemöglichkeiten und die Schutzbedürftigkeit Jugendlicher sollten aber nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Daher bitte ich darum, beide Themen voneinander getrennt zu betrachten. Zur näheren Erläuterung dieses Themas verweise ich auf meinen Kommentar zu „AR“ auf dieser Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB


Caren Marks, MdB

4

am 14. Mai 2009 um 13:51 Uhr

Lieber „AR“,
gern will ich meine Position zum Wahlalter ab 16 Jahre nochmal näher erläutern.
Bei Kommunalwahlen in Niedersachsen dürfen Jugendliche schon seit Jahren wählen und damit wurden gute Erfahrungen gemacht. Die Jugendlichen setzen sich vor Kommunalwahlen viel mehr mit dem Thema Politik auseinander; auch in Schulen erhält die politische Bildung aufgrund des Wahlrechts für die Schülerinnen und Schüler einen höheren Stellenwert. Ich bin davon überzeugt, dass wir die gesellschaftlichen und politischen Teilhabemöglichkeiten für junge Menschen verbessern müssen; das heißt aber auch, ihnen Verantwortung zu übertragen. Viele Jugendliche sind politisch interessiert und engagieren sich in Vereinen, Initiativen oder Mitbestimmungsgremien. Dieses politische Interesse sollte gefördert und ernst genommen werden. Daher ist eine kontinuierliche Verbesserung der politischen Bildung in Schulen, aber auch außerhalb von Schulen, sehr wichtig. Die SPD setzt sich für eine Stärkung der politischen Bildung und gleichzeitig für eine Stärkung der Jugendbeteiligung ein. Die Absenkung des Wahlalters kann dabei ein sinnvoller Baustein für mehr Teilhabe sein.
Ich treffe oft Schulklassen oder Jugendgruppen zu politischen Diskussionen und bin immer wieder beeindruckt, wie groß das Interesse an Politik ist, denn gerade den Jugendlichen ist bewusst, dass politische Entscheidungen einen großen Anteil an der Gestaltung ihrer Zukunft haben.

Mehr Teilhabemöglichkeiten kann man allerdings nicht gegen die Schutzbedürftigkeit Jugendlicher aufrechnen.
Das Jugendschutzgesetz und andere Gesetze zum Schutz Jugendlicher zielen auf den Schutz vor körperlicher und seelischer Unversehrtheit ab. Diese Schutzbedürftigkeit ergibt sich schlicht aus der Tatsache, dass die körperliche und auch seelische Entwicklung bei Jugendlichen noch nicht abgeschlossen ist. Davon ist aber meines Erachtens - und so sieht das auch die SPD insgesamt - unberührt, dass Jugendliche dennoch eigenständige Meinungen bilden können. Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern und Jugendlichen sowohl Schutz als auch das Recht auf (altersgemäße) Beteiligung. Diese Ansätze spiegeln sich auch in unserem jugendpolitischen Anspruch wider. Daher ist es kein Widerspruch, die Rechte bzw. Teilhabemöglichkeiten junger Menschen auszubauen und dennoch ihren notwendigen Schutzbedarf zu berücksichtigen. Mit Aktionismus hat das nichts zu tun. Ich kann Ihnen versichern, dass mir dieses Thema sehr am Herzen liegt.
Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks, MdB


Caroline Kaiser

5

am 06. Mai 2009 um 20:01 Uhr

Schon sehr seltsam, einerseits fordert Frau Marks die Kinderpornosperren auf sogenannte "Jugendpornographie" auszudehnen....

"Das geht der SPD-Jugendexpertin Caren Marks aber nicht weit genug, denn jede Person unter 18 Jahren sei ein Kind" ( aus der heutigen Taz )

Einmal sollen die Jugendlichen zu unreif sein um zu entscheiden, was mit ihren eigenen Aufnahmen sexueller Handlungen geschieht, obwohl diese Handlungen selbst (noch ?) legal sind.

Selbst 17-jährige sind dann auf einmal noch Kinder, obwohl über 14-jährige juristisch in D ja Jugendliche sind.

Diese 16 und 17 jährigen "Kinder" sollen dann aber wieder "erwachsen" genug sein, ausgerechnet wenn es um das Wahlrecht geht. Paradox.


AR

6

am 06. Mai 2009 um 15:44 Uhr

Sehr geehrte Frau Marks,

so interessant ich diesen Vorschlag finde, so sehr bezweifle ich dessen Sinn und Nutzen. Fragen Sie doch mal Ihre Parteifreunde in Österreich. Dort wurde das Wahlalter auf 16 gesenkt und profitiert haben in erster Linie BZÖ und FPÖ.

Ebenso stellt sich die Frage wieso junge Menschen mit 16 die notwendige Reife haben, wenn auf der anderen Seite unserer Jugend die notwendige Reife abgesprochen wird. Oder wird zusammen mit dem Wahlalter auch die Volljährigkeit auf 16 gesenkt? Und wie sieht es mit dem Kauf, Besitz und Konsum von harten Alkoholika aus? Es gibt noch weitere Themen wo die Politik unserer Jugend die notwendige Reife abspricht, insofern ist für mich diese Forderung reiner Populismus und Aktionismus.

MfG
AR


 

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